KOSTEN
Jeder Auftraggeber möchte zu Beginn wissen, was letztendlich eine Bewertung kostet. Ob es viel oder eher etwas weniger ist, hängt nicht unbedingt vom Wert der Immobilie ab. Vorbereitung, Informationsbeschaffung, Recherche, Ortstermin, Behördenbesuche, Gutachtenerstellung mit Anlagenbearbeitung und letztendlich Korrektur und Versendung - bis ein Gutachten fertig ist, ist eine Menge Zeitaufwand nötig. Was ein solches Gutachten am Ende tatsächlich kostet, hängt vom Einzelfall ab. Gerichtsgutachten werden nach Zeit vergütet, bei Privatgutachten gibt es in der Regel vorab einen verbindlichen Preis.
GERICHTSGUTACHTEN
Hier richten sich die Kosten nach dem sogenannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Je Stunde wird zum Beispiel bei einem Verkehrswertgutachten ein Betrag von 90 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Hinzu kommen Kosten für notwendige Auslagen, Fahrkosten und Vervielfältigungskosten. Bei Mietwertgutachten beträgt der Honorarsatz 110 Euro je Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer. So fallen für ein Gutachten eines durchschnittlichen Wohnobjektes rund 20 bis 25 Stunden an Zeitaufwand an.
GUTACHTEN FÜR PRIVATE AUFTRAGGEBER
Für private Aufträge gibt es keine Honorarregelung. Hier wird in der Regel ein Pauschal- oder Zeithonorar vereinbart. Auch hier kommen erforderliche Auslagen für die Beschaffung von wertrelevanten Unterlagen, wie zum Beispiel Grundbuchauszug, Anliegerbescheinigung oder die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis hinzu. Da auch kleine Objekte zuweilen viel Arbeit machen können, gibt es für die meisten Fälle ein Mindesthonorar. Für eine Preisanfrage sprechen Sie uns bitte direkt an, oder verwenden Sie das Angebotsanfrageformular im Bereich Kontakte.