LEISTUNGEN
SACHVERSTÄNDIGE
In der Praxis entscheiden Sachverständige bei Streitigkeiten über Werte, nicht selten in Millionenhöhe. Entsprechend wichtig ist unabhängiger und qualifizierter Sachverstand, der heute zunehmend nachgefragt wird. Sachverständigengutachten dienen nicht nur der gerichtlichen Klärung von Rechtsstreiten, sondern sind auch vielfach streitverhütend oder streitschlichtend, also prozessvermeidend. Sachverständige machen schwierige und komplexe Sachverhalte für Entscheidungsträger nachprüfbar und nachvollziehbar. Sachverständige prüfen und überwachen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit, die Qualität und Werte von Dienstleistungen, von Waren und Produkten sowie von beweglichen und unbeweglichen Anlagen. Neben diesen typischen gutachterlichen Tätigkeiten sind Sachverständige auch beratend tätig; Rechtsberatung ist ihnen jedoch nicht erlaubt.
TÄTIGKEITSÜBERSICHT
Überwiegend bin ich für die meisten Hamburger Amts- und Familiengerichte, das Landgericht-Hamburg, das Hanseatische Oberlandesgericht und häufig auch für das Finanzgericht Hamburg tätig. Weiterhin arbeite ich für private Auftraggeber, wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen, Handelsunternehmen, Vermögensverwaltungen und Immobilienabteilungen von Wirtschaftsunternehmen. Daneben sind auch Rechtsanwälte, Steuerberater und private Immobilieneigentümer meine Auftraggeber. Mittlerweile nimmt die Bearbeitung von Bewertungsproblemen im Zusammenhang mit steuerlichen Sachverhalten einen breiten Raum ein.
Nachfolgend eine Übersicht über den Schwerpunkt meiner Tätigkeit:
- Verkehrswertermittlung für den An- und Verkauf von Immobilien
- Verkehrswertermittlung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Nachweis des niedrigen Verkehrswertes gem. § 198 BewG bei der Erbschaftsteuer
- Verkehrswertermittlung für andere steuerliche Zwecke
- Verkehrswertermittlung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
- Bewertung von Reallasten, Dienstbarkeiten, Wohnrechten und Nießbrauch
- Mietwertgutachten bei Wohn- und Gewerbeobjekten
- Schiedsgutachten
- Gutachten bei Erbbauzinserhöhungen
- Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bei Denkmalschutzobjekten
- Gutachten im Zusammenhang mit vorzeitigen Vermögensübertragungen
WER BRAUCHT ÜBERHAUPT EIN GUTACHTEN ?
Nicht jeder, der sich über den Immobilienwert informieren will, braucht letztendlich ein ausführliches Gutachten. Gutachten dienen häufig der Bereinigung eines Streits bzw. der vorbeugenden Streitvermeidung. Wer zum Beispiel ein Haus kaufen oder verkaufen will, braucht in der Regel kein ausführliches Verkehrswertgutachten, die Preisfindung kann in solchen Fällen auch erfahrenen Immobilienfachleuten überlassen werden. Gutachten sind häufig erst dann erforderlich, wenn größere rechtliche oder steuerliche Konsequenzen mit dem Kauf oder Verkauf verbunden sind. Auch bei Ehescheidungen hat häufig ein Gutachten einen Sinn.
Wichtig: Auch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist ein "Parteigutachten" und kein "Richterspruch" bzw. Urteil. Sinnvoll ist es in der Praxis, wenn sich alle Beteiligten im Vorwege auf einen bestimmten Sachverständigen einigen bzw. eine rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Schiedsgutachtens treffen. Bei steuerlichen Bewertungen unterliegt das Gutachtenergebnis immer noch der Prüfung durch das Finanzamt.
LOHNT SICH EIN GUTACHTEN ÜBERHAUPT ?
Gerne möchte man schon vorher die Erfolgsaussichten eines Gutachtens einschätzen können. Nicht immer ist die Erstellung eines Gutachtens überhaupt sinnvoll. Ob ein Gutachten "gut angelegtes Geld" ist, kann natürlich nicht im Vorwege pauschal beantwortet werden. Gerade in steuerlichen Bewertungsfragen ist es häufig möglich, vorab zu überprüfen, ob überhaupt Chancen bestehen, dem Finanzamt gegenüber einen abweichenden Wert nachweisen zu können. In Erbschaftsteuerfällen ist es in der Regel sinnvoll, die steuerliche Bedarfsbewertung des Finanzamtes abzuwarten, diese zu überprüfen und erst dann ein Gutachten zu erstellen, mit dem dann ein niederiger Wert nachgewiesen werden soll.