FAQ

  • Informationsbeschaffung vor der Bewertung

    Bevor wir mit der Bewertung Ihrer Immobilie beginnen, sammeln wir gründlich alle erforderlichen Informationen. Dazu gehört die Einsicht in Grund- und Bauakten bei den zuständigen Ämtern. Für Eigentumswohnungen benötigen wir zusätzliche Dokumente wie Teilungserklärungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan und die Wohngeldabrechnung. Bei anderen Immobilientypen sind weitere umfangreiche Recherchen notwendig, etwa die Einholung von Informationen aus der Kaufpreissammlung beim Gutachterausschuss, um Vergleichswerte zu ermitteln.

    Bewertung vor Ort

    Vor der Besichtigung bewerten wir die Lage der Immobilie, einschließlich der örtlichen Gegebenheiten und des Umfelds. Die Nähe zu Geschäften, Schulen, Kindergärten und Freizeitangeboten sowie die Verkehrsanbindung und mögliche Lärmbelästigungen fließen in unsere Bewertung ein. Bei der Besichtigung selbst prüfen wir alle wertrelevanten Merkmale des Objekts und führen ein Aufmaß durch, das im Honorar enthalten ist.

    Wichtig

    Bitte beachten Sie, dass unsere Grundstücksbewertung kein Baugutachten ersetzt. Sollten spezifische Bauschäden untersucht oder Sanierungskosten ermittelt werden müssen, empfehlen wir die Konsultation eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.

    Erstellung des Gutachtens

    Jedes Gutachten ist individuell gestaltet und berücksichtigt alle relevanten Aspekte für eine umfassende und nachvollziehbare Bewertung. Die Erstellung basiert auf einer detaillierten Vorrecherche und einer sorgfältigen Besichtigung. Wir nutzen dabei mehrere unabhängige Bewertungsverfahren, um den Verkehrswert Ihrer Immobilie präzise zu bestimmen. Abschließend prüfen wir die Vermarktungsfähigkeit des Objekts anhand aktueller Marktdaten und fassen die Ergebnisse in einem Gutachten zusammen, das neben der Bewertung auch Fotos und wichtige Dokumente enthält.

  • Die Kosten für eine Bewertung variieren und sind nicht direkt vom Wert des Objekts abhängig. Der Aufwand für Vorbereitung, Informationsbeschaffung, Recherche, Besichtigungen, Behördengänge, die Erstellung des Gutachtens inklusive der Bearbeitung von Anhängen sowie die abschließende Korrektur und Versendung bestimmen den Preis. Da jedes Gutachten individuellen Aufwand erfordert, hängen die endgültigen Kosten von den spezifischen Anforderungen ab.

  • Kostenstruktur bei Gerichtsgutachten

    Die Vergütung für Gerichtsgutachten orientiert sich am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Zusätzlich werden Auslagen für Fahrtkosten, notwendige Dokumente und Kopien berechnet.

    Kosten bei Privatgutachten

    Für private Gutachten existiert keine feste Gebührenordnung. Üblicherweise wird entweder ein Pauschalpreis oder ein nach Zeitaufwand berechnetes Honorar vereinbart. Hinzu kommen Kosten für die Beschaffung von Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Anliegerbescheinigungen oder Baulastenauskünfte. Aufgrund des variablen Arbeitsaufwands auch bei kleineren Objekten, wird oft ein Mindesthonorar festgelegt. Für eine detaillierte Preisauskunft kontaktieren Sie uns bitte direkt oder nutzen Sie das Anfrageformular im Kontaktbereich unserer Website.

  • Es ist verständlich, dass man die potenziellen Erfolge eines Gutachtens gerne im Vorfeld abschätzen möchte. Jedoch lässt sich die Frage, ob die Erstellung eines Gutachtens lohnenswert ist, nicht allgemeingültig beantworten. Insbesondere bei steuerlichen Bewertungsfragen besteht oft die Möglichkeit, vorab zu prüfen, ob es realistische Aussichten gibt, dem Finanzamt einen abweichenden Wert erfolgreich darzulegen. Im Kontext von Erbschaftsteuerangelegenheiten empfiehlt es sich üblicherweise, die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt zunächst abzuwarten und eingehend zu prüfen. Erst im Anschluss sollte erwogen werden, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um gegebenenfalls einen geringeren Wert nachzuweisen.