WILLKOMMEN
BEI HAUKE KRUSE
Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten
Eine Immobilienbewertung kann aus verschiedenen Anlässen erforderlich sein, wie beispielsweise Erbschaft, Schenkung, rechtliche Auseinandersetzungen oder Kauf und Verkauf. Wir stehen Ihnen gerne bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks kompetent zur Seite.
Die Art und der Umfang der Bewertung können je nach Anlass stark variieren.
Auf dieser Website möchten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienbewertung informieren und Ihnen interessante Informationen zu Detailfragen rund um die Wertermittlung von Immobilien bereitstellen.
Unsere Partner
Öffentlich bestellt und vereidigt
Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 der Gewerbeordnung hat das Ziel, besonders qualifizierte, zuverlässige und erfahrene Fachkräfte für Gerichte, Behörden, die Wirtschaft und die Öffentlichkeit bereitzustellen. Diese Bestellung erleichtert es, fachlich und persönlich geeignete Experten zu finden, da die öffentlich bestellten Sachverständigen von einer Institution geprüft und auch nach ihrer Vereidigung hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit überwacht werden. Die Bestellung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit und dient nicht den persönlichen Zielen des Bewerbers. Sie ist eine Anerkennung spezieller fachlicher Qualifikationen, basierend auf den Anforderungen der Sachverständigenordnung, und stellt keine Berufszulassung dar. Wer sich für eine öffentliche Bestellung interessiert, sollte die relevanten Vorschriften sorgfältig prüfen.