Verkehrswertermittlung
Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 BauGB definiert. Wir erstellen rechtssichere Gutachten nach BauGB und ImmoWertV für verschiedene Anlässe.
01
An- und Verkauf
Fundierte Marktwertermittlung als sichere Basis für Kauf und Verkauf.
02
Gerichtsgutachten
Gutachten für familiengerichtliche Verfahren, Erbauseinandersetzungen und weitere Streitfälle.
03
Steuerliche Bewertung
Wertermittlung nach § 198 BewG zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
04
Zwangsversteigerung
Verkehrswertgutachten als belastbare Grundlage im Versteigerungsverfahren.