Immer dann, wenn eine belastbare und nachvollziehbare Wertaussage gefordert ist.
Typische Anlässe sind Scheidung und Zugewinnausgleich, Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Kauf oder Verkauf einer Immobilie, steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt sowie Zwangsversteigerungsverfahren. Auch bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen oder zur Absicherung von Investitionsentscheidungen kann ein Gutachten erforderlich sein. Im Erstgespräch klären wir, welcher Umfang in Ihrem Fall sinnvoll ist.