Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Immobiliengutachten

So läuft es ab

Ablauf eines Gutachtens

Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten — klar strukturiert und transparent.

Schritt 01

Anfrage

Sie kontaktieren uns mit Ihrem Anliegen — per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Schritt 02

Erstgespräch

Wir klären Anlass, Ziel und zeitlichen Rahmen Ihrer Bewertung und prüfen, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Lohnt sich ein Gutachten?
Ja

Schritt 03

Unterlagen, Besichtigung & Bauakte

Wir fordern alle wichtigen Unterlagen an, machen eine Ortsbesichtigung und schauen in die Bauakte herein.

Schritt 04

Gutachten erstellen

Wir erstellen Ihr Gutachten nachvollziehbar, präzise und nach den geltenden Bewertungsstandards.

Schritt 05

Übergabe

Sie erhalten das fertige Gutachten inklusive aller angeforderten Unterlagen — nachvollziehbar, formal belastbar und bereit für Gericht, Finanzamt oder Verhandlung.

Fertig
oder
Nein

Ehrliche Einschätzung

Wenn sich ein Gutachten in Ihrem Fall nicht lohnt, sagen wir Ihnen das direkt — offen, transparent und ohne Kosten.

Vor dem Start

Immer dann, wenn eine belastbare und nachvollziehbare Wertaussage gefordert ist.

Typische Anlässe sind Scheidung und Zugewinnausgleich, Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Kauf oder Verkauf einer Immobilie, steuerliche Nachweise gegenüber dem Finanzamt sowie Zwangsversteigerungsverfahren. Auch bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen oder zur Absicherung von Investitionsentscheidungen kann ein Gutachten erforderlich sein. Im Erstgespräch klären wir, welcher Umfang in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wir bewerten Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien.

Unser Leistungsspektrum umfasst Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke. Darüber hinaus bewerten wir Sonderfälle wie Erbbaurechte, denkmalgeschützte Objekte und Immobilien mit besonderen Rechten oder Belastungen.

Wir erstellen keine Kurzgutachten, sondern ausschließlich vollständige Gutachten.

Wir erstellen keine Kurzgutachten. Der fachliche Aufwand für Datenerhebung, Prüfung und Bewertung ist nahezu identisch, während ein Kurzgutachten nicht die erforderliche Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit bietet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö.b.u.v.) legen wir daher Wert auf vollständige, belastbare Gutachten mit klarer Herleitung — insbesondere, wenn Ergebnisse vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt oder in Verhandlungen Bestand haben sollen.

Eine erste fachliche Einschätzung ist möglich, eine verbindliche Prognose nicht.

Bei steuerlichen und verfahrensbezogenen Fragestellungen können wir die Ausgangslage vorab fachlich einordnen. Bei Erbschaftsteuer ist es häufig sinnvoll, zunächst den Bescheid bzw. die Bewertung des Finanzamts abzuwarten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich seriös einschätzen, ob ein Gutachten voraussichtlich einen relevanten Mehrwert bietet.

Ablauf & Unterlagen

Aufgrund hoher Auslastung dauert die Fertigstellung bei uns meist mindestens ein halbes Jahr.

Wir sind glücklicherweise meist sehr gut ausgelastet. Deshalb beträgt die Bearbeitungszeit für ein Gutachten in unserem Haus in der Regel mindestens sechs Monate bis zur Fertigstellung. Der genaue Zeitraum hängt zusätzlich von der Unterlagenlage, der Komplexität des Objekts und der Art des Auftrags ab.

Je mehr Unterlagen vorliegen, desto schneller und präziser können wir arbeiten.

Wir freuen uns über Grundrisse, Wohnflächenberechnungen, Baubeschreibungen, Mieterlisten, Abrechnungen und Wirtschaftspläne. Alles kann, nichts muss: Fehlende Unterlagen sind kein Problem und können in vielen Fällen nachgereicht oder von uns beschafft werden.

Ihre Anwesenheit ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

Beim Ortstermin wird die Immobilie besichtigt und dokumentiert. Es ist sinnvoll, wenn Sie oder eine bevollmächtigte Person den Zugang ermöglicht und für Rückfragen zur Verfügung steht. Falls Sie verhindert sind, lässt sich der Termin auch mit einem Beauftragten durchführen. In vielen Fällen dauert die Besichtigung etwa eine halbe Stunde, bei komplexeren Projekten entsprechend länger.

Kosten & Steuer

Bei Privatgutachten richten sich die Kosten nach Aufwand, Belastungen und Komplexität.

Bei Privatgutachten kalkulieren wir unser Honorar als Pauschale auf Basis des tatsächlichen Aufwands, der objektspezifischen Belastungen und der Komplexität des Bewertungsfalls. Fahrt- und Vervielfältigungskosten stellen wir nicht gesondert in Rechnung. Zudem orientieren wir uns nicht an Honorartabellen. Hinzu kommen lediglich behördliche Auslagen, die in der Regel bei etwa 150 € netto liegen. Bei gerichtlichen Aufträgen richtet sich die Vergütung nach den Vorgaben des JVEG.

Die genaue Höhe ergibt sich aus Anlass, Objekt und Unterlagenlage.

Wir arbeiten mit Individualhonoraren, die vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Maßgeblich sind insbesondere Anlass, Objektart, Unterlagenlage und Komplexität. Nach der Erstprüfung kommunizieren wir die voraussichtlichen Kosten offen und transparent.

In vielen Fällen ja — abhängig vom Bewertungsanlass.

Wird ein Gutachten im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer, der Einkommensteuer oder einer vermieteten Immobilie erstellt, können die Kosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Nachlassverbindlichkeiten steuerlich geltend gemacht werden. Die genaue Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Wir leisten keine Steuerberatung und empfehlen, die steuerliche Abzugsfähigkeit vorab mit Ihrem Steuerberater zu klären.

In der Regel die Partei, die den Kostenvorschuss leisten muss.

Bei gerichtlichen Gutachten ordnet das Gericht einen Kostenvorschuss an, der zunächst von der antragstellenden Partei gezahlt wird. Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Im Rahmen der Kostenentscheidung am Verfahrensende wird festgelegt, welche Partei die Gutachterkosten endgültig trägt.

Gericht & Finanzamt

Es ist ein besonders anerkanntes Qualitätsmerkmal für Sachverständige.

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 der Gewerbeordnung hat das Ziel, besonders qualifizierte, zuverlässige und erfahrene Fachkräfte für Gerichte, Behörden, die Wirtschaft und die Öffentlichkeit bereitzustellen. Sie erleichtert es, fachlich und persönlich geeignete Experten zu finden, da öffentlich bestellte Sachverständige durch eine zuständige Institution geprüft und auch nach ihrer Vereidigung hinsichtlich fachlicher Eignung und Zuverlässigkeit überwacht werden. Die Bestellung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit und dient nicht den persönlichen Zielen des Bewerbers. Sie ist eine Anerkennung besonderer fachlicher Qualifikationen auf Grundlage der Sachverständigenordnung und stellt keine Berufszulassung dar. Wer sich für eine öffentliche Bestellung interessiert, sollte die einschlägigen Vorschriften sorgfältig prüfen.

Unsere Gutachten sind auf gerichtliche Anforderungen ausgerichtet. Die Entscheidung liegt immer beim Gericht.

Wir prüfen vorab sorgfältig, ob ein Gutachten im konkreten Fall sinnvoll und belastbar ist. Nach unserer internen Dokumentation wurden in den vergangenen 25 Jahren unsere in Gerichtsverfahren eingesetzten Gutachten nicht aufgrund fachlicher Beanstandungen zurückgewiesen. Die abschließende Würdigung und Beweiswürdigung obliegt jedoch stets dem Gericht.

Das Finanzamt kann Einwände erheben, etwa bei formalen oder methodischen Mängeln.

Bei einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG prüft das Finanzamt, ob die formalen und methodischen Anforderungen erfüllt sind. Wenn seitens des Finanzamts Rückfragen oder Unklarheiten bestehen, erfolgt in der Regel eine Aufforderung zur Stellungnahme. Bei Bedarf stehen wir unseren Mandanten auch bei der Erstellung der Stellungnahme unterstützend zur Seite.

Region & Zusammenarbeit

Unser Schwerpunkt liegt in Hamburg, je nach Auftrag sind wir auch darüber hinaus tätig.

Grundsätzlich sind wir in Hamburg tätig. Je nach Auftrag arbeiten wir auch im Umkreis von Hamburg und teilweise für einzelne Mandanten auch in anderen Regionen der Bundesrepublik. Für Gerichte sind wir teilweise deutschlandweit tätig.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Kontaktieren Sie uns direkt. Wir geben Ihnen eine klare Einschätzung zu Ablauf, Umfang und Kosten.

040 5558181-0