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Ratgeber · September 2025

Maklereinschätzung oder Verkehrswertgutachten — wo liegt der Unterschied?

Wann eine Marktwerteinschätzung ausreicht und wann Sie ein gerichtsfestes Gutachten benötigen.

Eine Maklereinschätzung und ein Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedliche Ziele. Makler liefern eine erste Marktpreisempfehlung, die beim Verkauf eine hilfreiche Orientierung bieten kann. Diese Einschätzung ist jedoch unverbindlich und hat vor Gericht oder beim Finanzamt keinen Bestand.

Ein Verkehrswertgutachten basiert auf § 194 BauGB und der ImmoWertV. Wir besichtigen das Objekt vor Ort und dokumentieren jeden Berechnungsschritt nachvollziehbar. Das Ergebnis ist gerichtsfest und wird von Finanzämtern, Banken und Gerichten anerkannt. Zwingend erforderlich ist ein solches Gutachten unter anderem bei Erbauseinandersetzungen, Scheidung, steuerlichen Nachweisen oder Zwangsversteigerungen.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Unabhängigkeit. Makler leisten gute Arbeit in der Vermarktung, sind aber provisionsabhängig und damit wirtschaftlich am Verkaufserfolg beteiligt. Ein Sachverständiger bewertet dagegen ausschließlich neutral und ohne eigenes Interesse am Ergebnis. Wer eine belastbare Grundlage für wichtige Entscheidungen braucht, kommt an einem unabhängigen Gutachten nicht vorbei.