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Leitfaden · Februar 2026

Finanzamt-Bescheid zu hoch? So weisen Sie den niedrigeren Verkehrswert nach

Nach § 198 BewG können Eigentümer den vom Finanzamt festgesetzten Grundbesitzwert durch ein Sachverständigengutachten widerlegen. Dieser Leitfaden zeigt den Ablauf — von der Frist bis zur Einreichung.

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert für Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach standardisierten Verfahren, die den tatsächlichen Marktwert übersteigen können. Nach § 198 BewG haben Sie das Recht, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen und so die Steuerlast zu senken.

Wichtig ist, innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids zu handeln. Wir erstellen ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten, das die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt.

Sie erhalten von uns das Gutachten in digitaler Form, als signierte PDF mit Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES), die Sie direkt ans Finanzamt weiterleiten können. Es gilt wie ein Original.